Ackerbürger
Ackerbürger sind Stadtbewohner, die fast ausschließlich vom Betrieb einer kleinen Landwirtschaft leben. Manchmal, wenn die Stelle nicht zur Unterhaltung einer Familie ausreicht, betreiben sie im Nebengewerbe ein Handwerk.
Das Ackerland der Stadtbauern liegt innerhalb der städtischen Feldmark. Es ist oft kleiner als das der Bauern auf den Dörfern. Im Gegensatz zu ihnen besitzt der Ackerbürger aber das städtische Bürgerrecht und ist nicht so stark durch Frondienste belastet. Meist ist er auch im Besitz seines Hauses innerhalb der Stadtmauern und nicht wie der dörfliche Bauer nur Bewirtschafter einer Stelle, die eigentlich seinem Grundherren gehört.
Die Grundstücke sind oft durch fuderhohe Toreinfahrten gekennzeichnet. Auf der hinteren Hofseite befinden sich Ställe und Scheunen.
Auch die Wohnhäuser baut man zunehmend traufseitig in Fachwerk und später massiv. Die Dächer werden nicht mehr mit Stroh sondern mit Ziegeln gedeckt.
Ackerbürgerstädte sind dadurch gekennzeichnet, dass das städtische Gemeinwesen weniger von Handel und Gewerbe als von kleinen Landwirtschaftsbetrieben gekennzeichnet ist. Die städtische Oberschicht von Fernhandelskaufleuten ist nur schwach oder gar nicht ausgebildet. Handwerker und Ackerbürger, die sonst eher eine Mittelschicht bilden, haben innerhalb der Stadtgemeinschaft einen höheren Stellenwert. Es gibt zahlreiche Märkte, auf denen mit Vieh und landwirtschaftlichen Produkten gehandelt wird. Mit der Industrialisierung siedeln sich Betriebe an, die landwirtschaftliche Produkte verarbeiten.
Frohndienst
Frohndienste belasteten die bäuerlichen Haushalte besonders stark. Er hatte nach dem Dreißigjährigen Krieg immer stärker zugenommen, da die vergrößerten Güter nur noch mit dem zusätzlichen Einsatz von Tagelöhnern und den bäuerlichen Untertanen der zur Grundherrschaft gehörenden Dörfer bewirtschaftet werden können. Für den Bauern bleibt immer weniger Zeit, die eigene Stelle genügend zu beackern.
Zu den im Frondienst anfallenden Tätigkeiten zählen folgende: Kornfuhren, Fuhren zum Bau auf dem Hof, Saatkornfuhren auf die Äcker, Eggen, Säen, Mist ausbringen, Mähen, Wolle scheren und Flachs schwingen. In Mecklenburg müssen die Frauen pro Jahr 6 Pfund Hede spinnen. Außerdem wird im Winter Brennholz für den fürstlichen Hof geschlagen. Beim Mähen gibt es bestimmte Normvorgaben. Pro Tag müssen 4 Scheffel Weizen, Roggen oder Gerste, 5 Scheffel Hafer, 1 Scheffel Erbsen oder 1 - 1 1/2 Scheffel Buchweizen geerntet werden.
Häusler
Häusler besitzen nur ein kleines Haus und wenig oder gar kein Land.
Kossaten
Kossaten sind die mittelalterlichen Kleinbauern. Der Begriff leitet sich von der Bezeichnung "die im Katen saßen" her.
In der Nähe von Meiereien und Höfen treten vermehrt Kossatenstellen auf, da sie hier als Arbeitskräfte benötigt werden und zu ihrer kleinen Wirtschaft eine Nebeneinkunft erwerben können.
Die kleineren Kossatenhäuser, in den Quellen fast immer als Katen bezeichnet, befinden sich meist am Ende oder Rand der Dörfer. Die Häuser besitzen kein Tor sondern nur eine Tür, so dass Ernteerträge und Heu nicht in das Haus hineingefahren werden können. Herd und damit auch Wohnung des Kossaten liegen nicht wie beim Bauern im hinteren Teil des Hauses sondern an einer der Seiten zu den Kübbungen hin.
Die Höfe der Kossaten sind meist nicht durch Hakelwerk eingefriedet und besitzen keine Scheunen.
www.milhahnspurensuche.de/berufekossat.html
Küster
Küster ist ein hauptsächlich in der evanglischen Kirche gebräuchlichen Titel für denjenigen Kirchendiener, dem die Aufbewahrung der kirchlichen Geräte obliegt, und der für die äußere Ordnung im Gotteshaus sorgt und der den eigentlichen Geistlichen bei seinen Amtsgeschäften unterstützt.
Die Bezeichnung Küster kommt aus dem Lateinischen custos und bedeutet Hüter.
Zu den niederen Küsterdiensten auf dem Lande gehört auch das Schmieren und Läuten der Glocken, das Reinigen der Kirche und des Kirchhofes sowie das Graben der Gruft.
Zu den höheren Küsterdiensten zählen das Orgelspiel bzw. die Vertretung des Pastors.
Da der Kirche seit der Reformation das Schulwesen untersteht, wird eine Person zum Küsterdienst nur angenommen, wenn sie sich bereit erklärt, Unterricht in Religion und Gesang zu halten. Schule wird von Michaelis (29. September) bis Ostern gehalten, damit die Kinder weiterhin in den Spitzenzeiten einer bäuerlichen Wirtschaft aushelfen können. Meist konzentriert sich die schulische Ausbildung ausschließlich auf das Auswendiglernen des Katechismus, erst später kommen Schreiben, Lesen oder Rechnen hinzu. Die Schulordnung von 1821 in Mecklenburg legt fest, dass einem Kind die Konfirmation versagt werden kann, wenn es nicht in der Lage ist zu lesen und zu schreiben.
Tagelöhner
Tagelöhner werden nach der Art des Lohnes als Tagelöhner (oder Insten, Instleute), nach ihrem unselbständigen Wohnverhältnis Einlieger bezeichnet.
Tagelöhner werden auf den Gutshöfen aber auch von wirtschaftsstarken Bauern beschäftigt. Sie stehen anders als das Gesinde auf den Guts- und Bauernhöfen nicht in einem beständigen Lohnverhältnis, sondern wurden entsprechend der anfallenden Arbeit täglich bezahlt.
In der Tagelöhnerkate wohnen zwei oder vier, manchmal sogar acht Tagelöhnerfamilien. Dementsprechend werden die Katen als zwei-, vier- oder achthieschig bezeichnet.