Waldbrandgefahrenstufe 4
Waldbrandgefahrenstufe 4
Ab dem 15. Juni 2023 gilt im Landkreis Harz die Waldbrandgefahrenstufe 4
Die Waldbrandgefahrenstufe 4 bedeutet:
Dass die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch ist. Zuständige Behörden müssen für einen aktiven Brandschutz des Waldes sorgen und zusammen mit der Forstbehörde zusätzliche Brandschutzmaßnahmen durchführen.
Für Spaziergänger, Waldbesucher und Anwohner bedeutet die Wandbrandgefahrenstufe starke Einschränkungen.
Öffentliche Straßen, die durch oder entlang des Waldes verlaufen, dürfen nicht verlassen werden. Das Gleiche gilt für öffentliche Wege.
Waldparkplätze, Stellplätze in Waldnähe sowie touristische Einrichtungen werden durch die Forstbehörde gesperrt. Zusätzlich führen sowohl die zuständigen Behörden als auch die Forstbehörden weitere Brandschutzmaßnahmen durch.